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Jährliche MWST-Abrechnung für KMU ab 2026/2027

Vorteile, Anforderungen und Tipps für den Übergang

Im Rahmen der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen jährlich statt vierteljährlich abzurechnen. Diese Erleichterung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und kann ab dem Jahr 2026 bzw. 2027 genutzt werden.

Wer darf jährlich abrechnen?

Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu einer bestimmten Grenze (aktuell ca. 5 Mio. CHF) können grundsätzlich ein Gesuch für die jährliche Steuerabrechnung stellen. Das Gesuch muss der ESTV meist bis Ende des Vorjahres eingereicht werden.

Nicht jedes Unternehmen ist automatisch zugelassen – es gelten weitere Voraussetzungen (z. B. keine schwerwiegenden MWST-Verstösse in der Vergangenheit).

Welche Vorteile bringt die jährliche Abrechnung?

  • Deutlich weniger administrativer Aufwand (nur noch eine Abrechnung pro Jahr statt vier)

  • Bessere Liquiditätsplanung (die Steuer wird erst einmal im Jahr fällig)

  • Geringerer Aufwand für Buchhaltung und die Zusammenarbeit mit dem Treuhandbüro

  • Entlastung vor allem für Firmen mit einfachen Strukturen und überschaubarem MWST-Volumen

Gibt es auch Nachteile?

  • Die Steuerschuld wird später fällig – dies kann je nach Liquiditätssituation Vor- oder Nachteile haben

  • Bei hohen Vorsteuerüberschüssen kann es länger dauern, bis eine Rückerstattung erfolgt

  • Ein Zurückwechseln zur vierteljährlichen Abrechnung ist unter Umständen nicht jederzeit möglich

Praktische Tipps für die Umstellung

  1. Prüfen Sie die Voraussetzungen – Wir helfen Ihnen gerne abzuklären, ob Sie die Bedingungen erfüllen.

  2. Gesuch rechtzeitig einreichen: Das Gesuch für die jährliche Steuerabrechnung muss bis spätestens Ende Februar des betreffenden Jahres über das ESTV-ePortal eingereicht werden. Für das Jahr 2027 bedeutet dies: Gesuch bis spätestens Ende Februar 2027. Neu steuerpflichtige Unternehmen haben zudem 60 Tage Zeit nach Erhalt der MWST-Nummer. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Abrechnungen der letzten drei Jahre fristgerecht und vollständig eingereicht wurden.

  3. Buchhaltung anpassen – Eine saubere monatliche Erfassung der MWST-relevanten Daten bleibt auch bei jährlicher Abrechnung wichtig.

  4. Nutzen Sie «MWST-Abrechnung pro» – Die jährliche Abrechnung erfolgt ebenfalls über das ESTV-ePortal.

  5. Lassen Sie sich beraten – Ob sich die Umstellung wirklich lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab (Umsatzentwicklung, Vorsteuerüberschuss, Liquidität).

Wir prüfen gerne für Sie:

  • Ob sich die jährliche MWST-Abrechnung für Ihr Unternehmen lohnt

  • Wie die Umstellung technisch und organisatorisch am besten umgesetzt wird

  • Wie Sie Ihre Buchhaltungsprozesse optimal darauf ausrichten