Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil des zwischen der Klientschaft und der LIBERTAS Treuhand GmbH («LIBERTAS») geschlossenen Vertrages und gelten für jedes daraus oder im Zusammenhang damit entstehende Rechtsverhältnis, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder Mandate.

  2. Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten nur insoweit, als LIBERTAS mit der Klientschaft nichts anderes vereinbart hat.

  3. LIBERTAS kommuniziert per Telefon oder E-Mail, d.h. über Kommunikationsmittel, die Risiken hinsichtlich Vertraulichkeit und Sicherheit bergen. Auf Anfrage kann eine verschlüsselte Datenübertragung eingerichtet werden.

  4. Falls Klienten generell oder im Einzelfall nicht mit der Übermittlung von Informationen und Dokumenten per E-Mail einverstanden sind, ist eine vorherige Mitteilung erforderlich. Andernfalls geht LIBERTAS von einer allgemeinen Zustimmung zur Nutzung dieser Kommunikationsmittel aus.

  5. Ein Mandat kann jederzeit widerrufen werden. Dieses Recht steht auch der LIBERTAS als Beauftragter zu. Verpflichtungen aus einem Widerruf zur Unzeit bleiben vorbehalten. Die Beendigung des Mandats entbindet die Klientschaft nicht von ihrer Verpflichtung zur Bezahlung der vor der Beendigung geleisteten Arbeit und der entstandenen Kosten sowie der zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der ordnungsgemässen Abwicklung und Beendigung ihrer Angelegenheiten.

  6. LIBERTAS ist berechtigt, die erstellten Akten nach zehn Jahren ohne weitere Kontaktaufnahme zu vernichten.

  7. Wird ein Mandat von mehreren Klientschaften erteilt, so haften diese gegenüber LIBERTAS solidarisch.

II. Gewährleistung des Kunden

  1. Der Kunde sichert zu, dass LIBERTAS alle notwendigen Informationen erhält, die für die rechtzeitige Erfüllung des Mandats erforderlich sind. Ohne ausdrückliche gegenteilige Weisung wird LIBERTAS die ihr vom Kunden oder von Hilfspersonen des Kunden übermittelten Informationen weder verifizieren noch prüfen.

III. Erbringung von Dienstleistungen durch Mitarbeitende

  1. Sofern nicht anders angewiesen, ist LIBERTAS berechtigt, die Erfüllung des Mandats nach eigenem Ermessen an fachlich qualifizierte und geeignete Partner oder Mitarbeitende zu übertragen und diesen Partnern oder Mitarbeitenden mandantenspezifische Daten und Informationen offenzulegen.

IV. Beizug externer Spezialisten

  1. Erfordert ein Mandat den Beizug von in- oder ausländischen externen Spezialisten, insbesondere wenn Spezialwissen erforderlich ist, wird der Kunde von LIBERTAS vorab informiert, und das weitere Vorgehen wird vereinbart. Die Auswahl der Spezialisten erfolgt durch den Kunden. LIBERTAS unterbreitet dem Kunden gerne nach bestem Wissen und Gewissen Vorschläge für Spezialisten. LIBERTAS übernimmt keine Haftung für die Auswahl und keine Gewährleistung für die externen Spezialisten.

  2. In der Regel schliesst der Kunde mit den externen Spezialisten einen separaten Vertrag mit separater Rechnungsstellung ab. LIBERTAS koordiniert die Arbeit der externen Spezialisten und prüft deren Leistungen und Rechnungsstellung (Plausibilitätsprüfung). Mangels Spezialwissens kann LIBERTAS keine Haftung für detaillierte fachliche Weisungen und die fachliche Aufsicht in den Spezialgebieten übernehmen.

  3. Werden die externen Spezialisten über LIBERTAS abgerechnet, gelten sie als Hilfspersonen. Jede Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für die Auswahl, Instruktion und Überwachung gelten die Haftungsbeschränkungen gemäss den Ziffern 34 und 37 entsprechend.

  4. Der Kunde stimmt zu, dass im Rahmen des Beizugs von externen Spezialisten mandatsbezogene Daten und Informationen an die Spezialisten weitergegeben werden dürfen.

V. Arbeitspensum

  1. Der erforderliche Zeitaufwand bestimmt sich nach dem für die sorgfältige Erfüllung des Mandats notwendigen Arbeitsaufwand. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist LIBERTAS nicht an bestimmte Zeitangaben gebunden.

VI. Zur Weisung berechtigte Personen

  1. Folgende Personen gelten als weisungsberechtigt gegenüber LIBERTAS:
    • die im Handelsregister als zeichnungsberechtigte Personen eingetragenen Personen (insbesondere Geschäftsführer mit Einzelunterschrift);
    • Gesellschafter des Unternehmens, soweit sie das Unternehmen vertreten oder für dieses handeln;
    • Mitarbeitende oder sonstige Dritte, sofern sie von einer der vorgenannten Personen schriftlich (per E-Mail, WhatsApp, SMS oder ähnlichem) zur Erteilung von Weisungen ermächtigt wurden.
    LIBERTAS ist berechtigt, Weisungen von nicht weisungsberechtigten Personen abzulehnen.

VII. Vergütung

  1. Die Vergütung für Dienstleistungen von LIBERTAS sowie für Auslagen und Spesen von LIBERTAS wird gemäss der Honorarordnung von LIBERTAS in Rechnung gestellt.

  2. Ab der zweiten Mahnung ist LIBERTAS berechtigt, Mahngebühren von jeweils CHF 30.– zu erheben.

VIII. Kündigung

  1. Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und LIBERTAS durch LIBERTAS ist in Anwendung von Art. 404 Abs. 1 OR grundsätzlich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Insbesondere ist LIBERTAS berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden bei Zahlungsverzug des Kunden einseitig und fristlos zu kündigen.

  2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird LIBERTAS dem Kunden auf erste Aufforderung hin alle Daten herausgeben. LIBERTAS ist berechtigt, sämtliche Daten einen Monat nach Beendigung des Vertrages unwiderruflich zu löschen.

IX. Vertraulichkeit

  1. LIBERTAS unterliegt der beruflichen Schweigepflicht. LIBERTAS behandelt alle vom Kunden erhaltenen Informationen, die nicht allgemein bekannt sind, vertraulich.

  2. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen kann LIBERTAS verpflichtet sein, bestimmte Offenlegungspflichten zu erfüllen. Solche Pflichten gehen den beruflichen und vertraglichen Schweigepflichten vor.

X. Software

  1. LIBERTAS kann Kunden Buchhaltungs-, Steuer- und Wirtschaftsprüfungssoftware zur Verfügung stellen (nachfolgend "Software"). Diese Software kann von Kunden verwendet werden, um Daten direkt für die Weiterverarbeitung durch LIBERTAS hochzuladen und/oder um Daten selbst auf den Softwaresystemen von LIBERTAS zu verarbeiten.

  2. Die dem Kunden von LIBERTAS zur Verfügung gestellte Software gehört und bleibt Eigentum von LIBERTAS oder den Lizenzgebern von LIBERTAS.

  3. Der Kunde erhält das nicht-exklusive, nicht-übertragbare, auf die Dauer dieses Vertrages zeitlich befristete, kostenpflichtige und widerrufliche Recht zur Nutzung der Software. Der Kunde darf die Software weder unterlizenzieren, verkaufen, vermieten oder übertragen noch auf andere Weise Dritten ganz oder teilweise zugänglich machen.

  4. Jegliche Haftung von LIBERTAS im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet LIBERTAS nicht für Datenverlust oder -beschädigung.

  5. Der Kunde trägt die volle und alleinige Verantwortung für die vom Kunden in die Software eingegebenen Daten und für vorbereitende Arbeiten des Kunden. LIBERTAS überprüft diese Daten und vorbereitenden Arbeiten des Kunden nicht (dies betrifft insbesondere selbstständige Buchungen durch Kunden bei der Nutzung von Buchhaltungssoftware und die anschliessende Beauftragung von LIBERTAS mit der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Weiterführung der Buchhaltung) – ohne gegenteilige Weisung des Kunden.

  6. LIBERTAS haftet nicht für Schäden, die dem Kunden direkt oder indirekt durch die Nutzung der von LIBERTAS zur Verfügung gestellten Software entstehen.

XI. Datenschutz

  1. Die Bearbeitung von Personendaten durch LIBERTAS im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzerklärung von LIBERTAS.

  2. Die Datenschutzerklärung von LIBERTAS ist ein integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertragsbeziehung mit LIBERTAS.

  3. Im Rahmen der Leistungserbringung setzt LIBERTAS externe IT-Dienstleister und Cloud-Anbieter mit Servern in der Schweiz und im Ausland ein und nutzt bestimmte IT-Dienste sowie Kommunikationsmittel, die Datensicherheitsrisiken bergen können (z. B. Zoom, Microsoft Teams, Microsoft Office 365). Wünscht der Kunde besondere Sicherheitsmassnahmen für seine Daten, so liegt es in der Verantwortung des Kunden, LIBERTAS entsprechend zu informieren.

  4. LIBERTAS kann Tools der künstlichen Intelligenz wie Grok (xAI) zur Unterstützung bei der Ausführung und Optimierung von Mandaten einsetzen. Die Bearbeitung von Daten durch diese Tools richtet sich nach der Datenschutzerklärung von LIBERTAS und den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters (siehe xAI-Datenschutzerklärung unter https://x.ai/legal/privacy-policy). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Daten, die mit solchen Tools geteilt werden, den Datenbearbeitungspraktiken des Anbieters unterliegen.

XII. Exklusivität und Know-how

  1. Diese AGB und alle damit verbundenen Verträge begründen keine Exklusivitätsrechte für die Vertragsparteien. LIBERTAS kann identische oder ähnliche Mandate für Dritte wahrnehmen.

  2. Die Kunden von LIBERTAS profitieren von dem Know-how (Konzepte, Methoden, Ideen, Formulierungen, Vorlagen usw.), das LIBERTAS im Zuge seiner langjährigen Mandatsarbeit aufgebaut hat. Das in den Mandaten entwickelte Know-how ist ohne eine gegenteilige schriftliche Vereinbarung nicht exklusiv und kann von LIBERTAS – unter Vorbehalt der Geheimhaltungspflichten – auch für andere Kunden genutzt werden.

XIII. Haftung

  1. LIBERTAS haftet fu00fcr die getreue, sorgfu00e4ltige und gewissenhafte Ausfu00fchrung der erteilten Mandate gemu00e4ss den nachstehenden Bestimmungen. LIBERTAS kann keine Gewu00e4hrleistung oder Garantie fu00fcr das Eintreffen bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen u00fcbernehmen. Daru00fcber hinaus u00fcbernimmt LIBERTAS keine Haftung fu00fcr steuerliche und kostenmu00e4ssige Folgen, die sich aus nicht drittkonformen Transaktionen oder aus Steuerumgehung ergeben. Allfu00e4llige Beanstandungen sind vom Kunden unverzu00fcglich anzuzeigen.

  2. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung fu00fcr mittlere und leichte Fahrlu00e4ssigkeit ist fu00fcr alle Haftungskonstellationen (eigenes Verhalten, Auswahl, Instruktion und u00dcberwachung von Dritten usw.) ausgeschlossen.

  3. LIBERTAS haftet ausschliesslich fu00fcr nachgewiesene direkte Schu00e4den, die vorsu00e4tzlich oder grobfahrlu00e4ssig verursacht wurden.

  4. Beratungen erfolgen ausschliesslich zur Nutzung und Verwendung durch den Kunden und zum Zweck der Erfu00fcllung des konkreten Mandats. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LIBERTAS darf der Kunde Beratungsergebnisse nicht fu00fcr andere Zwecke oder als Grundlage verwenden oder an andere Personen weitergeben.

  5. Mehrwertsteuerdeklarationen, Steuererklu00e4rungen und Lohnmeldungen werden im Namen des Kunden erstellt und eingereicht; die Verantwortung fu00fcr die Vollstu00e4ndigkeit und Richtigkeit der Mehrwertsteuerdeklarationen, Steuererklu00e4rungen und Lohnmeldungen verbleibt jedoch beim Kunden.

  6. Ku00f6nnen gesetzliche oder rechtliche Fristen nicht eingehalten werden, weil (i) der Kunde LIBERTAS nicht oder verspu00e4tet u00fcber die Frist informiert hat, (ii) LIBERTAS die zur Einhaltung der Frist erforderlichen Unterlagen und/oder Informationen vom Kunden nicht rechtzeitig erhu00e4lt oder (iii) der Kunde die erforderlichen Mitwirkungshandlungen versu00e4umt, kann LIBERTAS vom Kunden nicht fu00fcr Schu00e4den aus der Nichteinhaltung der Frist haftbar gemacht werden.

XIV. Inkrafttreten und Änderung

  1. Diese AGB treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

  2. LIBERTAS ist berechtigt, die AGB zu ändern, wobei die neuen AGB dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden und seine Zustimmung eingeholt werden muss.

XV. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  1. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für mit der LIBERTAS Treuhand GmbH vereinbarte Mandate ist Zug.