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Was ändert sich 2026 bei Verrechnungssteuer und Stempelabgaben?

Übersicht über die relevanten ESTV-Updates
Die ESTV hat auch in den Jahren 2025/2026 verschiedene Mitteilungen zur Verrechnungssteuer und zur Umsatzabgabe (Stempelabgaben) veröffentlicht. Die wichtigsten Themen:
Mitarbeiterbeteiligungspläne: Neue Präzisierungen, wann bei der Übertragung von Mitarbeiteraktien die Stempelabgabe fällig wird (Mitteilung 029/2026).
Anerkannte Datenlieferanten: Regelungen für die elektronische Meldung von Wertpapiergeschäften.
Zinssätze: Neue steuerlich anerkannte Zinssätze für Darlehen (siehe separaten Artikel).
Zudem gibt es laufend geringfügige Anpassungen bei der Verrechnungssteuer auf Zinsen und Dividenden.
Fazit für die Praxis: Die Änderungen betreffen vor allem Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungsplänen, konzerninternen Finanzierungen oder häufigen Wertpapiertransaktionen.
Möchten Sie wissen, ob und wie sich diese Neuerungen auf Ihr Unternehmen auswirken? Die LIBERTAS Treuhand erarbeitet gerne eine klare Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen für Sie.
