News
Eigenmietwert soll 2029 abgeschafft werden

Was Immobilieneigentümer bis dahin berücksichtigen sollten
Am 28. September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk der Abschaffung des Eigenmietwerts mit einem soliden Ja-Stimmen-Anteil von 57 % zugestimmt. Im April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dass der Systemwechsel auf den 1. Januar 2029 in Kraft treten wird.
Bis Ende 2028 gelten weiterhin die alten Regeln. Danach ändert sich für selbstbewohntes Wohneigentum einiges – und das spürbar. Hier erfahren Sie genau, was auf Sie zukommt und warum es sich lohnen kann, grössere Investitionen noch vor 2029 zu tätigen.
Was ändert sich ab 2029 genau?
Heute (bis 31. Dezember 2028):
Sie müssen den Eigenmietwert Ihres selbstbewohnten Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung als fiktives Einkommen versteuern.
Im Gegenzug können Sie die Hypothekarzinsen sowie Unterhalts- und Renovationskosten (einschliesslich Energiesparmassnahmen) von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Ab 1. Januar 2029:
Der Eigenmietwert wird abgeschafft → Sie deklarieren kein fiktives Einkommen mehr.
Gleichzeitig entfallen die Abzüge für Hypothekarzinsen sowie Unterhalts- und Renovationskosten für selbstbewohntes Wohneigentum (auf Bundes- und Kantonsebene).
Dies ist ein echter Systemwechsel: weniger Einkommen auf der einen Seite, aber auch weniger Abzugsmöglichkeiten auf der anderen.
Warum lohnt es sich, jetzt in Sanierungen zu investieren?
Viele Wohneigentümer fragen sich: Soll ich grössere Renovationen oder energetische Sanierungen noch vor 2029 oder erst danach durchführen?
Die klare Empfehlung vieler Steuerexperten lautet: Bei grösseren Projekten lohnt sich oft ein früherer Zeitpunkt.
Die Gründe dafür:
Unterhalts- und Renovationskosten sind bis Ende 2028 noch voll abzugsfähig. Danach sind sie es nicht mehr (oder nur noch sehr eingeschränkt).
Energiesparmassnahmen (z. B. neue Heizung, Dämmung, Fenster, Solaranlage) können derzeit nicht nur steuerlich abgezogen, sondern oft auch mit Förderbeiträgen kombiniert werden.
Wer in den Jahren 2027 oder 2028 grössere Arbeiten plant und durchführt, kann die Kosten noch steuerlich geltend machen und profitiert gleichzeitig in den Folgejahren von tieferen Energiekosten.
Weitere Punkte, die Sie jetzt prüfen sollten

Fazit: Nicht alles auf einmal, aber rechtzeitig planen.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist für viele Wohneigentümer eine langfristige Entlastung – besonders für diejenigen mit geringer oder keiner Hypothekarschuld. Für stark verschuldete Eigentümer oder Personen mit hohem Unterhaltsbedarf kann der Wegfall der Abzüge jedoch spürbar sein.
Wer grössere Sanierungen oder energetische Verbesserungen plant, sollte den Zeitplan nun mit einem Treuhänder oder Steuerexperten besprechen.
Die LIBERTAS Treuhand berät Sie gerne individuell und zeigt Ihnen auf, welche Massnahmen jetzt noch steuerlich vorteilhaft sind – und welche auch nach 2029 umgesetzt werden können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.