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Neue steuerlich anerkannte Zinssätze 2026 für Aktiv- und Passivdarlehen

Eine Luftaufnahme eines abgebrochenen Eisbergs

ESTV-Kreisschreiben 218 & 219

Im Januar 2026 hat die ESTV die neuen steuerlich anerkannten Zinssätze für Vorschüsse und Darlehen (Kreisschreiben Nr. 218 für Schweizer Franken und Nr. 219 für Fremdwährungen) veröffentlicht.

Diese Zinssätze sind wichtig, da sie als Massstab dafür dienen, ob ein Darlehen zwischen Unternehmen, Aktionären oder mit dem eigenen Unternehmen steuerlich als drittvergleichsüblich («arm's length») anerkannt wird. Zu hohe oder zu niedrige Zinssätze können zu Steuernachforderungen, Verrechnungssteuerproblemen oder Aufrechnungen bei der direkten Bundessteuer führen.



Für wen ist das relevant? Insbesondere für KMU, Selbstständigerwerbende und Unternehmen mit Aktionärsdarlehen, internen Finanzierungen oder grenzüberschreitenden Transaktionen. Die Sätze dienen als Leitlinie für eine steuersichere Gestaltung.

Empfehlung: Bestehende Darlehensverträge und Zinsvereinbarungen mit den neuen Sätzen für 2026 abgleichen. Eine Anpassung kann Steuervorteile sichern oder Risiken vermeiden.

Benötigen Sie eine Überprüfung Ihrer Darlehensverträge oder eine Beratung zur steueroptimierten Gestaltung? Die LIBERTAS Treuhand unterstützt Sie gerne mit einer praxisnahen Analyse.