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Direkte Bundessteuer 2027: Kalte Progression und Tarifanpassungen erklärt

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat einen Teuerungsausgleich bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2027 angekündigt. Alle Tarife werden aufgrund der aufgelaufenen Teuerung von 0,47% angepasst.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bekannt gegeben, dass die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2027 an die Teuerung angepasst werden. Die Anpassung gleicht die aufgelaufene Inflation von 0,47% seit der letzten Anpassung aus. Alle Tarifstufen werden entsprechend angepasst.
Warum gibt es einen Teuerungsausgleich?
Der Ausgleich wirkt den Effekten der sogenannten kalten Progression entgegen. Ohne diesen würden Steuerzahler, deren Einkommen nur im Rahmen der Teuerung steigt, in höhere Tarifstufen rutschen und mehr Steuern zahlen, obwohl sich ihre reale Kaufkraft nicht erhöht hat. Das Bundesgesetz schreibt daher vor, dass die Tarife und Abzüge an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden müssen.
Was bedeutet das für Arbeitnehmende und Unternehmer?
Für Arbeitnehmende ist der Effekt bescheiden: Die Anpassung um 0,47% verschiebt die Einkommensgrenzen jeder Tarifstufe leicht nach oben. Für Selbstständigerwerbende und Inhaber von Kleinunternehmen gilt das gleiche Prinzip für ihr steuerbares Einkommen. Die praktische Steuerersparnis wird im Allgemeinen gering sein, aber die aktualisierten Tarife müssen für die Berechnungen, Rückstellungen und die Planung des Steuerjahres 2027 verwendet werden.
Zinssätze bei der direkten Bundessteuer
Die ESTV legt zudem die Zinssätze für die direkte Bundessteuer separat fest. Der aktuelle ordentliche Verzugs- und Rückerstattungszinssatz beträgt 4,0%, während freiwillige Vorauszahlungen derzeit nicht verzinst werden (0,0%).