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Zinssätze der Eidgenössischen Steuerverwaltung für 2026: Verzugszinsen, Rückerstattungen und Vorauszahlungen

Ab 2026 beträgt der Standardzinssatz des Bundes für Verzug und Rückerstattung 4,0%. Freiwillige Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer werden nicht verzinst.
Die Zinssätze der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die direkte Bundessteuer sind von den Zinssätzen zu unterscheiden, die für Darlehen und Vorschüsse gelten. Für das Steuerjahr 2026 beträgt der ordentliche Verzugszins und Vergütungszins des Bundes 4,0 %.
Verzugszins und Rückerstattungen
Wird die direkte Bundessteuer zu spät bezahlt, wird ein Verzugszins von 4,0 % erhoben. Derselbe Satz von 4,0 % gilt, wenn die Steuerbehörde Zinsen auf einer Rückerstattung auszahlt. Diese Sätze betreffen Steuerkonten und sind keine Aussage über kommerzielle Kreditkosten.
Freiwillige Vorauszahlungen
Freiwillige Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer werden im Jahr 2026 nicht verzinst. Der Satz für Vorauszahlungen beträgt daher 0,0 %. Steuerpflichtige sollten nicht davon ausgehen, dass eine vorzeitige Zahlung zu einer Zinsgutschrift führt.
Vergleich mit 2025
Die Sätze für 2026 sind niedriger als die Vorjahreswerte: Der Verzugs- und Vergütungszinssatz betrug im Jahr 2025 4,5 %, während freiwillige Vorauszahlungen mit 0,75 % verzinst wurden.
Praktisches Fazit: Wenden Sie die offiziellen Sätze für 2026 auf Bundessteuerberechnungen, die Zahlungsplanung und Rückerstattungserwartungen an und halten Sie diese von den Zinssätzen für Darlehen und Vorschüsse getrennt.