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Transparenzregister: Was Schweizer KMU jetzt tun müssen

Seit dem 1. Oktober 2026 müssen AGs, GmbHs und Genossenschaften ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden. Wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie LIBERTAS die Meldung für Sie übernehmen kann.
Seit dem 1. Oktober 2026 verfügt die Schweiz über ein neues, nicht öffentliches Transparenzregister. Unternehmen müssen melden, wer sie tatsächlich besitzt oder kontrolliert – die sogenannten wirtschaftlich berechtigten Personen.
Wer muss melden?
Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften
Bestimmte ausländische Gesellschaften mit einer Zweigniederlassung, der tatsächlichen Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz
Einzelunternehmen, Vereine und Stiftungen sind nicht meldepflichtig. Börsenkotierte Gesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen sind ebenfalls ausgenommen.
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?
Jede Person, die letztlich mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder das Unternehmen auf andere Weise kontrolliert. Trifft dies auf niemanden zu, wird das ranghöchste Mitglied des leitenden Organs gemeldet.
Bis wann?
Innerhalb eines Monats nach der ersten Änderung Ihres Handelsregistereintrags nach dem 1. Oktober 2026
Spätestens innert 3 bis 6 Monaten ab dem 1. Oktober 2026, abhängig von der Rechtsform und der Revisionsart
Bis zu zwei Jahre (bis Herbst 2028), falls alle wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organe im Handelsregister eingetragen sind und sich in der Zwischenzeit nichts ändert
In einfachen Fällen, wie bei einer GmbH, deren Gesellschafter ausschliesslich natürliche Personen sind, kann ein vereinfachtes Verfahren genutzt werden, das die Daten direkt aus dem Handelsregister übernimmt.
Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt über EasyGov. Eine vorsätzliche Verletzung der Meldepflicht kann zu einer Busse von bis zu CHF 500'000 führen.
Wir übernehmen das für Sie
LIBERTAS kann den gesamten Prozess für Sie abwickeln: Wir prüfen, ob und bis wann Ihr Unternehmen meldepflichtig ist, richten die Autorisierung in EasyGov ein und reichen die Meldung in Ihrem Namen ein. Sie müssen lediglich die Vollmacht unterzeichnen. Kontaktieren Sie uns, und wir kümmern uns darum.
Quellen: Bundesamt für Justiz, Schweizerisches Transparenzregister (transpareg.admin.ch); Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG), SR 955.3.