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Schweizer Mehrwertsteuer und digitale Plattformen: Vorgeschlagene Regeln für Apps, Spiele und Streaming

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Ausdehnung der Schweizer Plattform-MWST-Regeln auf bestimmte elektronische Dienstleistungen eröffnet. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht und sollte daher noch nicht als aktuelle Compliance-Verpflichtung dargestellt werden.

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zu vorgeschlagenen Änderungen der Schweizer Mehrwertsteuerregeln für bestimmte elektronische Dienstleistungen eröffnet, die über digitale Plattformen erbracht werden. Die Vernehmlassung dauerte von Dezember 2025 bis März 2026. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht. Unternehmen sollten ihn daher nicht als aktuelle Compliance-Verpflichtung darstellen.


Was wird vorgeschlagen?


Der Entwurf sieht vor, die Plattformregeln für die Schweizer Mehrwertsteuer auf bestimmte elektronische Dienstleistungen auszudehnen, die über Apps und andere digitale Plattformen erbracht werden. Zu den diskutierten Bereichen gehören digitale Anwendungen, Spiele, Filme und Musik. Ziel ist es, die Erhebung der Mehrwertsteuer zu regeln, wenn Dienstleistungen über eine Plattform und nicht direkt durch den zugrunde liegenden Anbieter an Kunden erbracht werden.


Was ist nicht abgedeckt?


Der Entwurf betrifft weder die Personenbeförderung noch Beherbergungsdienstleistungen. Diese Bereiche unterliegen anderen mehrwertsteuerlichen und plattformspezifischen Überlegungen und sollten nicht mit dem Entwurf für elektronische Dienstleistungen verwechselt werden.


Warum der Status wichtig ist


Das Vernehmlassungsverfahren gibt interessierten Kreisen die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Der endgültige Geltungsbereich, das Inkrafttreten und die administrativen Abläufe können sich bis zur Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung noch ändern. Bis dahin begründet der Entwurf keine neuen Deklarations-, Registrierungs- oder Rechnungsstellungspflichten.


Was sollten digitale Unternehmen jetzt tun?


Apps, Spiele-Publisher, Streaming-Anbieter und Plattformen sollten die Ergebnisse der Vernehmlassung des Bundesrats aufmerksam verfolgen, ihre aktuellen Mehrwertsteuerflüsse analysieren und die Daten zum Kundenstandort sowie die Plattformverträge auf dem aktuellen Stand halten. Sie sollten ihre Compliance-Prozesse nicht allein aufgrund dieses Entwurfs ändern.


Praktische Empfehlung: Behandeln Sie diese Plattform-Mehrwertsteuerregeln rein als Entwurf und warten Sie die verabschiedeten Bestimmungen sowie die offiziellen Wegleitungen zur Umsetzung ab, bevor Sie Ihre Compliance-Prozesse anpassen.