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MWST ab 2027: Erweiterte Portalpflicht für vereinfachte Abrechnungsmethoden

Was ändert sich bei den Saldo- und Pauschalsteuersatzmethoden, der Gruppenbesteuerung und den Deregistrierungen?
Die Digitalisierung der Mehrwertsteuer schreitet weiter voran. Nachdem seit dem 1. Januar 2025 alle MWST-pflichtigen Unternehmen ihre Abrechnungen über das ESTV ePortal einreichen müssen und im Mai 2026 die vereinfachte «MWST-Abrechnung easy» eingestellt wurde, tritt per 1. Januar 2027 eine weitere wichtige Erweiterung der Portalpflicht in Kraft.
Was ändert sich ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 müssen folgende Prozesse zwingend über das ESTV ePortal («MWST-Abrechnung pro») abgewickelt werden:
Abrechnungen nach der Saldosteuersatz- und Pauschalsteuersatzmethode (SSSö/PSSö)
Anmeldungen und Abrechnungen im Rahmen der Gruppenbesteuerung
Abmeldungen als MWST-pflichtige Person
Bisher konnten viele dieser Prozesse noch auf anderen Wegen (teils papierbasiert oder über einen vereinfachten Zugang) abgewickelt werden. Mit der Neuregelung wird die elektronische Abwicklung für diese Bereiche zur Pflicht.
Wer ist betroffen?
Die Änderung ist besonders relevant für:
Kleine und mittlere Unternehmen, die die vereinfachte Saldo- oder Pauschalsteuersatzmethode anwenden
Unternehmensgruppen, die die Gruppenbesteuerung nutzen
Unternehmen, die sich von der MWST abmelden möchten (z. B. bei Unterschreiten der Umsatzgrenze oder Geschäftsaufgabe)
Was bedeutet das in der Praxis?
Sie benötigen ein aktives Konto im ESTV ePortal mit «MWST-Abrechnung pro».
Die Registrierung und Freigabe (insbesondere für Treuhänder) erfolgt über AGOV (empfohlen) oder CH-Login.
Alle relevanten Formulare und Anträge stehen neu nur noch digital zur Verfügung.
Die Datenqualität und die termingerechte Einreichung gewinnen noch mehr an Bedeutung.
Tipp: Falls Sie oder Ihre Kunden noch nicht vollständig auf «MWST-Abrechnung pro» umgestellt haben, sollten Sie dies spätestens bis zur zweiten Jahreshälfte 2026 tun. Eine rechtzeitige Registrierung und eine Testabrechnung vermeiden Stress Anfang 2027.
Wie wir Sie unterstützen können
Als Treuhandbüro kümmern wir uns um:
Die komplette MWST-Abrechnung über das ePortal (auch für SSSö/PSSö und Gruppenbesteuerung)
Die Einrichtung und Verwaltung der notwendigen Berechtigungen
Die fristgerechte Abmeldung, falls gewünscht
Die Optimierung Ihrer MWST-Prozesse im Hinblick auf die neue Portalpflicht
Möchten Sie wissen, ob und wie sich die erweiterte Portalpflicht auf Ihr Unternehmen auswirkt? Wir analysieren Ihre aktuelle MWST-Situation und begleiten Sie durch den reibungslosen Übergang. Bitte kontaktieren Sie uns.